Absatz eins,Der Beschluss über die Einantwortung hat zu enthalten:
- Ziffer einsdie Bezeichnung der Verlassenschaft durch Vor- und Familiennamen des Verstorbenen, den Tag seiner Geburt und seines Todes und seinen letzten Wohnsitz;
- Ziffer 2die Bezeichnung der Erben durch Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt und Anschrift;
- Ziffer 3den Erbrechtstitel, die Erbquoten und den Hinweis auf ein allfälliges Erbteilungsübereinkommen;
- Ziffer 4die Art der abgegebenen Erbantrittserklärung (Paragraph 800, ABGB).