Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2021, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2024,
BG
Paragraph eins
23.07.2024
23.05.2025
EAG
58/02 Energierecht
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Einrichtungen versehen werden.
23.05.2025
20011619
NOR40263214