Kurztitel

Theaterarbeitsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2010, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2024,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 34,

Inkrafttretensdatum

19.07.2024

Abkürzung

TAG

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Text

Vereinbarung des Rücktrittsrechts

Paragraph 34,

Eine Vereinbarung, nach der einem Teil das Recht eingeräumt ist, vor Arbeitsantritt zu erklären, dass der Vertrag in Kraft treten oder unwirksam sein soll, ist nur dann wirksam, wenn auch dem anderen Teil das gleiche Recht eingeräumt ist.

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

20007012

Dokumentnummer

NOR40263206