Theaterarbeitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2010, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2024,
BG
Paragraph 34,
19.07.2024
TAG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Eine Vereinbarung, nach der einem Teil das Recht eingeräumt ist, vor Arbeitsantritt zu erklären, dass der Vertrag in Kraft treten oder unwirksam sein soll, ist nur dann wirksam, wenn auch dem anderen Teil das gleiche Recht eingeräumt ist.
18.07.2024
20007012
NOR40263206