Kurztitel

Bewertungsgesetz 1955

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1955, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2024,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

23.07.2024

Außerkrafttretensdatum

23.12.2025

Abkürzung

BewG 1955

Index

33 Bewertungsrecht

Text

Anlage

(zu Paragraph 20 e, Absatz 2,)
Parameter, welche zusätzlich im Grünen Bericht gemäß § 9 des Landwirtschaftsgesetzes 1992 – LWG, BGBl. Nr. 375/1992 idgF, auszuweisen sind:

römisch eins. Primärindex:

  1. Ziffer eins
    Für das landwirtschaftliche Vermögen, das Weinbauvermögen, das gärtnerische Vermögen und das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Nettobetriebsüberschuss, der den Ertrag aus landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden, Kapital und nicht entlohnter Arbeit vor Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und sonstiger Zuwendungen gemäß Paragraph 35, misst, dargestellt pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche.
  2. Ziffer 2
    Für das forstwirtschaftliche Vermögen der Ertrag, dargestellt pro Hektar forstwirtschaftlicher Fläche aus

a) Nutzung von Nadelsägerundholz

 

b) Nutzung von Laubsägerundholz

 

c) Nutzung von Nadelindustrierundholz

 

d) Nutzung von Laubindustrierundholz

 

e) Nutzung von Nadelrohholz für energetische Nutzung

 

f) Nutzung von Laubrohholz für energetische Nutzung

 

g) forstwirtschaftlichen Dienstleistungen

 

h) sonstige Subventionen

 

abzüglich von Arbeitnehmerentgelten und Vorleistungen für

 

i) Frostbaumpflanzen

 

j) Energie

 

k) Dünge- und Bodenverbesserungsmittel

 

l) Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel

 

m) forstwirtschaftliche Dienstleistungen

 

n) Instandhaltung von Maschinen und Geräten

 

o) Instandhaltung von baulichen Anlagen

 

p) andere Vorleistungsgüter und Dienstleistungen

 

q) Abschreibungen für Ausrüstungsgüter

 

r) Abschreibungen für Bauten

 

s) sonstige Abschreibungen

 

t) sonstige Produktionsabgaben

 

römisch zwei. Sekundärindex für den Primärindex gemäß Pkt. römisch eins Ziffer eins :

  1. Ziffer eins
    Für das landwirtschaftliche Vermögen und das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Beitrag der Einkünfte aus dem landwirtschaftlichem Vermögen pro Hektar reduzierter landwirtschaftlicher Nutzfläche ohne Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und Ausgedingelasten.
  2. Ziffer 2
    Für das Weinbauvermögen der Beitrag der Einkünfte aus dem Weinbauvermögen pro Hektar Weingarten ohne Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und Ausgedingelasten.
  3. Ziffer 3
    Für das gärtnerische Vermögen der Beitrag der Einkünfte aus dem gärtnerischen Vermögen pro Hektar gärtnerisch genutztes Vermögen ohne Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und Ausgedingelasten.

römisch drei. Sekundärindex für den Primärindex gemäß Pkt. römisch eins Ziffer 2 :

  1. Ziffer eins
    Erträge aus Laubholz je Festmeter Laubholz
  2. Ziffer 2
    Erträge aus Nadelholz je Festmeter Nadelholz

Schlagworte

Düngeverbesserungsmittel, Pflanzenschutzmittel

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2025

Gesetzesnummer

10003860

Dokumentnummer

NOR40263129