Absatz eins,Die Aufgaben im fachlichen Wirkungsbereich der Bundesämter und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten werden im römisch zwei. und römisch drei. Teil umschrieben. Die allgemeinen Aufgaben sind insbesondere folgende:
- Ziffer einsdie wissenschaftliche Ermittlung, Erarbeitung, Sammlung, Dokumentation und Evidenthaltung von Erkenntnissen und Daten unter Anwendung moderner Informationstechnologie;
- Ziffer 2die Entwicklung, Prüfung und Verbesserung von Methoden, Verfahren, Untersuchungseinrichtungen, Maschinen, Geräten und Materialien;
- Ziffer 3Informationstätigkeit, insbesondere die Schaffung von Informationsmitteln, Fachstatistiken, Planungsunterlagen und die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen, anderen Beiträgen und Bildmaterial;
- Ziffer 4die Weitergabe von Kenntnissen, insbesondere im Rahmen von Kursen, Seminaren, sonstigen eigenen und fremden Veranstaltungen und der Beratung;
- Ziffer 5Mitarbeit in Fachbeiräten und ähnlichen Einrichtungen;
- Ziffer 6die Pflege von Inlands- und Auslandskontakten zur fachlichen Zusammenarbeit und durch fachlichen Erfahrungs- und Schriftenaustausch.