Telekom-Richtsatzverordnung 2024
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
01.08.2024
TRV 2024
91/01 Fernmeldewesen
Der bundesweit einheitliche Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber wird mit 3,47 Euro pro Kabellaufmeter festgelegt.
08.07.2024
20012633
NOR40262954