Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 5
01.06.2024
31.05.2025
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2025,
Gibt es in einem Betrieb kein einschlägiges Angestelltengehalt iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung der Grundstundenvergütung und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 11,87 € heranzuziehen.
27.05.2025
20012632
NOR40262951