Kurztitel

Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.06.2024

Außerkrafttretensdatum

31.05.2025

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2025,

Text

Basis für Überstundenberechnung gemäß Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG

Paragraph 5,

Gibt es in einem Betrieb kein einschlägiges Angestelltengehalt iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung der Grundstundenvergütung und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 11,87 € heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

20012632

Dokumentnummer

NOR40262951