Festsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 189 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 93 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 5
01.06.2024
31.05.2025
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 93 aus 2025,
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 16,41 € heranzuziehen.
27.05.2025
20012631
NOR40262944