Kurztitel

Fernwärmetechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2024

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
  2. Absatz 2,Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  3. Absatz 3,Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbil- dungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  4. Absatz 4,Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  5. Absatz 5,Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der jeweils geltenden Fassung, und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der jeweils geltenden Fassung, zu entsprechen.
  6. Absatz 6,Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Prozesse darstellen (zB betriebliche Kosten, Warenfluss).
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb kontaktieren.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Branche des Lehrbetriebs

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Dienstleistungen, Produkte, Branche) beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen benennen.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen, Kostenbewusstsein).

1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritte, Ausbildungsplan).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule).
  1. eins Punkt 3 Punkt 3
    die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbil- dungsangebote nennen.

1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. eins Punkt 4 Punkt 4
    die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  1. eins Punkt 4 Punkt 5
    einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.

1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 4
    Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen und Gewerken (zB Elektrotechnikerinnen/Elektrotechnikern, Klimatechnikerinnen/Klimatechnikern) übernommen werden müssen, identifizieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 5
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der not- wendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 6
    Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 7
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln und entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen werden soll.
  1. eins Punkt 5 Punkt 8
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 9
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 5 Punkt 10
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen).

1.6 Zielgruppengerechtes Verhalten und Kommunizieren

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (zB Ausbilderinnen/Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und brachenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    aus berufsadäquaten und betriebsspezifischen englischsprachigen Dokumenten (zB Datenblät- tern) Informationen entnehmen.

1.7. Kundenorientiertes Agieren

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Kundensituationen unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderung kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

1.8 Berufsethik

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    rechtliche Vorgaben bzgl. Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehr-betriebs berücksichtigen.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    betriebliche Qualitätsvorgaben in ihrem Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess mitwirken (zB Sicherheit, Effizienz, Qualität).

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und fachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Handwerkzeugen, Betriebs- und Hilfsmitteln (Geräte, Maschinen usw.) im eigenen Tätigkeitsbereich beurteilen, Beschädigungen erkennen und weiterführende Maßnahmen setzen (zB melden).
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA).
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    einen Überblick über die Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen geben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    berufsbezogene Gefahren, wie zB Gasaustritt, Sturz- und Brandgefahr, gefährliche Arbeitsstoffe in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben sowie den berufsbezogenen Arbeitsmethoden verhalten (zB bei Gasgeruch unfallverhütende Maßnahmen setzen).
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich und bei den Arbeitsmitteln sorgen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen (zB Hilfe holen).
  1. 2 Punkt 2 Punkt 8
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    einen Überblick über die Bedeutung der Fernwärme- und Installationstechnik im Rahmen des Umwelt- und Klimaschutzes geben (zB in Bezug auf die Energieeffizienz).
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 4
    Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 5
    Ressourcen sparsam und nachhaltig verwenden.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen analoge Anwendungen ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Re- gelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hard- ware, Passwörtern).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    unterschiedliche betriebsspezifische Software oder digitale Tools kompetent verwenden, zB Prüfsoftware für Messgeräte.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    sich in der betriebsspezifischen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.

3.3 Digitale Kommunikation

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media) und anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwer- ken agieren.

3.4 Informationssuche und -bewertung

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche nutzen.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informa- tionen einschätzen.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.

  1. Absatz 7,Fachliche Kompetenzbereiche:

4. Grundlagen der Fernwärme- und Installationstechnik

4.1 Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    die physikalischen Grundlagen der Fernwärme- und -kältetechnik sowie Installationstechnik (zB Druck, Volumen, Temperatur, Durchfluss, Volumenstrom, Fließgeschwindigkeit, Reynoldszahl, Rohrreibungszahl, Druckverlust, Einfluss von Richtungsänderungen und sprunghaften Querschnittsveränderungen, Wärmeausdehnung, Spannung, Strom, Widerstand, Energie, Arbeit, Leistung, Wärme) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten (zB bei Dimensionierung von Rohren, Rohrverlegung) erklären.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    die Gewinnung von Wasser und Energiequellen in ihrem berufsspezifischen Kontext darstellen.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    einen Überblick über gewünschte Qualitätsmerkmale (zB Härte, Leitwert, pH-Wert, Ammoniumgehalt) von Prozesswasser (Kesselspeisewasser und Fernwärme- und -kältenetz) geben.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 4
    einen Überblick über technologische, ökologische und ökonomische Eigenschaften (auch im Sinne der Klimaverträglichkeit) und Anwendungen unterschiedlicher Brennstoffe und Kältemittel samt deren Möglichkeiten zur Lagerung und Verteilung geben.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 5
    die Bedeutung der Sicherstellung einer effizienten Energieversorgung durch optimale Nutzung von geeigneten Energiequellen und zB digitalisiertes Raumklima (Smart Home) – auch als eine Maßnahme für den Klimaschutz – erläutern.

 

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  1. 4 Punkt eins Punkt 6
    die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unter- schiedlicher Werkstoffe der Installationstechnik (Stahl, Kupfer, Kunststoffe, Metallverbund) und Korrosionsschutzmaßnahmen (zB aktiv, passiv, konstruktiv) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 7
    die Arten, den Aufbau, die Funktionsweise, Kenngrößen (zB Nenndruckstoffe – PN, Nomineller Rohrdurchmesser – DN), Anwendung, Anschluss und die Bedienung von Gasarmaturen (zB Absperrarmaturen, Gasdruckregler, Gasdruckwächter, Gasfilter, Brandschutzarmaturen) in unterschiedlichen Anwendungen erläutern.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 8
    den Aufbau und die Funktion eines hydraulischen Kreislaufs (zB anhand eines Kessels samt hydraulischen Grundschaltungen) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten erklären.

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  1. 4 Punkt eins Punkt 9
    den grundlegenden Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung berufsspezifischer elektrischer Bauteile (zB Widerstand, Spule, Kondensator) und deren Grundschaltungsmöglichkeiten (samt Spannungsquellen) in unterschiedlichen berufsspezifischen Anwendungen erläutern.

 

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  1. 4 Punkt eins Punkt 10
    die unterschiedlichen Eigenschaften und Anwendungen der Stromarten (Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom) und das Verhalten berufsspezifi- scher elektrischer Bauteile in diesen Stromarten beschreiben.

 

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4.2 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    technische Unterlagen lesen (zB Leitungspläne, Montagepläne, Leitungsschemen, Strangschemen, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften und Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizwirtschaft [AGFW] oder der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach [ÖVGW]) und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.

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  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    Skizzen und einfache Leitungs- und Montagepläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben per Hand oder computerunterstützt erstellen.

 

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  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    Pläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.

 

 

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  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erken- nen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.

 

 

 

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4.3 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschied- lichen Messgeräten (zB analoge und digitale Messgeräte) für technische (zB Längen, Montageabstände, Temperaturen, Druck, Durchfluss) und berufstypische elektrische (zB Spannung, Strom) Größen erklären.

 

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  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    unterschiedliche Messgeräte für technische und berufstypische elektrische Größen auftragsbezogen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.

 

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  1. 4 Punkt 3 Punkt 3
    technische und berufstypische elektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten messen und ermittelte Daten dokumentieren.

 

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  1. 4 Punkt 3 Punkt 4
    die bei der Messung von technischen und berufstypischen elektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.

 

 

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4.4 Grundlagen der Installations- und Servicetechnik

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen sowie Montagematerial, Bauteile und Komponenten im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    für das Bearbeiten von Werkstoffen geeignete manuelle oder maschinelle Bearbeitungsverfahren, insbesondere Bohren, Schneiden, Sägen, Gewindeschneiden, Nieten und Bördeln auswählen und mit geeigneten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen ausführen, um zB Rohre, Rohrbefestigungen und Unterkonstruktionen zuzurichten.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 4
    in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (zB Lichtbogenhandschweißen, Autogenschweißen, Schutzgasschweißen: Metallschweißen mit aktiven Gasen – MAG, Metallschweißen mit inaktiven Gasen – MIG und Wolfram-Inert-Gas Schweißen – WIG) schweißen.

 

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 5
    Verbindungen durch Weich- und Hartlöten herstellen, mögliche Gefahren- quellen (zB Verbrennungsgefahr, gesundheitsschädliche Dämpfe, Feuerge- fahr) erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 6
    Installationsrohre aus unterschiedlichen Werkstoffen mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen unter Beachtung des Biegeverhaltens biegen sowie Biegefehler erkennen und beheben.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 7
    lösbare (zB Steck-, Schraub-, Gewinderohrverbindungen) und unlösbare (zB Klebe- und Pressverbindungen) Verbindungen an Stahl- und Kunststoffrohren und anderen Bauteilen mit den geeigneten Werkzeugen herstellen und für die jeweilige Aufgabenstellung anwenden.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 8
    die unterschiedlichen Möglichkeiten der Rohrbefestigungen (zB Schellen, Montageschienen) unter Berücksichtigung von Rohrwerkstoff- und Rohrdurchmesser, Art und Temperatur des Durchflussstoffes (Längenänderung des Rohres) sowie Art und Ausführung der Decken und Wände erläutern.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 9
    die Möglichkeiten zum Ausgleich von Längenänderungen von Rohren (zB mit Biegeschenkeln, Kompensatoren, Metallschläuchen) samt deren Einsatzgebieten benennen.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 10
    Maßnahmen zum aktiven und passiven Korrosionsschutz durchführen.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 11
    Abdichtungsmaßnahmen bei Ver- und Entsorgungsanlagen sowie bei Ein- richtungsgegenständen vorbereiten und durchführen.

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  1. 4 Punkt 4 Punkt 12
    Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (zB Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme anlegen.

 

 

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4.5 Automatisierung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 4 Punkt 5 Punkt eins
    die Grundlagen der Steuerungs- und Regeltechnik und der dazu benötigten Bauteile wie Sensoren und Aktoren sowie die Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen samt Anwendungen in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.

 

 

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  1. 4 Punkt 5 Punkt 2
    einfache digitale Steuerungen (zB Kleinststeuerungen, speicherprogram- mierbare Steuerungen) montieren und programmieren, zB für einfache Au- tomatisierungen von installationstechnischen Anlagen.

 

 

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  1. 4 Punkt 5 Punkt 3
    die berufsspezifischen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften (Österreichischer Verband für Elektrotechnik – OVE) erläutern und diese bei ihren Tätigkeiten beachten.

 

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  1. 4 Punkt 5 Punkt 4
    die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik und die dazu benötigten Bauteile in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.

 

 

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  1. 4 Punkt 5 Punkt 5
    Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Enthärtungs- und Osmose-Anlagen, Gas- und Abgasanlagen, Lüftungsanlagen und Heizungsanlagen errichten und prüfen.

 

 

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  1. 4 Punkt 5 Punkt 6
    speicherprogrammierbare Steuerungen anschließen und programmieren zB für die Automatisierung von installationstechnischen Anlagen.

 

 

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4.6 Arbeitsorganisation

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 4 Punkt 6 Punkt eins
    erläutern, warum ausreichend Ersatzteile vorrätig gehalten und organisato- rische Maßnahmen zur raschen Reparatur getroffen werden müssen.

 

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  1. 4 Punkt 6 Punkt 2
    bei Bestellungen von Ersatzteilen und anderen Bauteilen in der betriebsüb- lichen Kommunikationsform mitwirken.

 

 

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  1. 4 Punkt 6 Punkt 3
    beim Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Lagerbestandes von Ersatzteilen und anderen Bauteilen mitwirken.

 

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  1. 4 Punkt 6 Punkt 4
    bei der Planung der Instandhaltung von Fernwärmeerzeugung und -verteilungsanlagen, Heizungs- und Warmwasseranlagen mitwirken.

 

 

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  1. 4 Punkt 6 Punkt 5
    aus erhaltenen Aufträgen (zB via Tablet) die auszuführenden Tätigkeiten ableiten.

 

 

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  1. 4 Punkt 6 Punkt 6
    Werkzeuge, Ersatzteile und andere Bauteile im Rahmen der Arbeits- planung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.

 

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  1. 4 Punkt 6 Punkt 7
    Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (zB über Instandhaltungsarbeiten) auch unter Verwen- dung rechnergestützter Systeme anlegen.

 

 

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5. Fernwärme- sowie Fernkälteerzeugung und -verteilung

5.1 Fernwärme- und Fernkälteerzeugung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    den Aufbau und die Funktion von Fernwärmeversorgungssystemen (zB zentrale Erzeugungsanlage [Heizkraftwerk, Heizwerk], Druckerzeuger, Druckleitungen, Verbraucher [Raumheizung, Wassererwärmung, Produktionszwecke], Fern- und Nahwärmeversorgung, Wärmeträger [Warmwasser, Dampf]) erklären.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    den Aufbau und die Funktion von Fernkälteversorgungssystemen (zB zent- rale Kälteerzeugung, Kältespeicher, Rohrleitungen, Verbraucher [Gebäude- oder Prozessklimatisierung], Kälteträger [Kaltwasser]) erklären.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    die Möglichkeiten der Verwendung und Einspeisung von externen Energien (zB Abwärme aus Produktionsbetrieben, Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen) in Fernwärme- bzw. Fernkälteversorgungssysteme und die Optimierung dieser Energieströme an die jeweilige Verbrauchssituation beschreiben.

 

 

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 4
    die Möglichkeiten der Wasseraufbereitung (zB Härtestabilisierung, Enthärtung, Entsalzung, Zugabe von Frostschutzmittel) zur Erreichung der gewünschten Eigenschaften des Prozesswassers samt dem Aufbau und die Funktionsweise der dazu notwendigen Bauteile und Komponenten beschreiben.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 5
    den Aufbau, die Funktion und die Bedienung von Fernwärmeerzeugungsanlagen (Heizkraftwerk, Heizwerk) samt deren Komponenten (zB Kesselanlage, Brenner, Brennstoffspeicherung, Brennstoffversorgung, Wasseraufbereitung, Rauchgasreinigung, Dampfturbine, Generator, Sicherheitseinrichtungen) sowie der unterschiedlichen Energiequellen (zB Müll, Biomasse, Gas, Kraft-Wärme-Kopplung) beschreiben.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 6
    den Aufbau, die Funktion und die Bedienung von Fernkälteerzeugungsan- lagen (Wärmeübertrager zur Nutzung von passiver/natürlicher Kühlung, Absorptionskältemaschinen, Kompressionskälteanlagen) samt deren Komponenten (zB Verdampfer, Kompressor, Absorber, Austreiber, Kondensator, Drossel Sicherheitseinrichtungen) sowie der unterschiedlichen Energiequellen (zB See-, Fluss-, Grundwasser, Solarwärme, Abwärme) beschreiben.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 7
    beim Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe – auch mit computergestützter Leittechnik und Fernüberwachung – von Fernwärme- oder Fernkälteerzeugungsanlagen und deren Komponenten mitwirken.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 8
    beim Steuern und Optimieren der Energieströme von Fernwärme- oder Fernkälteversorgungssystemen mitwirken.

 

 

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 9
    Störungen an Fernwärme- oder Fernkälteerzeugungsanlagen und deren Komponenten auch mittels computergestützter Systeme (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) erkennen.

 

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 10
    Fernwärme- oder Fernkälteerzeugungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) und deren Komponenten in Stand halten.

 

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 11
    einfache Montage- und Demontagearbeiten an Fernwärme- oder Fernkäl-teerzeugungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) und deren Kom- ponenten im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten durchführen.

 

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  1. 5 Punkt eins Punkt 12
    die Entstehung und Ausbreitung von Schall in Anlagen der Fernwärme- oder Fernkälteerzeugung erläutern sowie anzuwendende Schallschutzmaß-nahmen als auch Maßnahmen zur Isolation und zum Brandschutz (zB Rohrabschottungen) nennen.

 

 

 

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5.2 Fernwärme- und Fernkälteverteilung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    den Aufbau und die Funktion von Fernwärme- und Fernkälteverteilungs-systemen und deren Komponenten von außerhalb der Fernwärme- oder Fernkälteerzeugung bis zur Übergabestation (zB Zweileiternetz, Vor- und Rücklaufleitung, Verästelungsnetze, vermaschte Netze, Zubringer- oder Transportleitungen, Hauptleitungen, Versorgungsleitungen, Anschlussleitungen, Feuchtigkeits- und Festigkeitsschutz, Wärme- und Kältedämmung, Armaturen, Formstücke, Kältezähler) beschreiben.

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    die unterschiedlichen Rohrsysteme, Verlegeverfahren und Verbindungstechniken (zB Freileitungen in Gebäuden, Kunststoffmantelrohre, Stahlmantelrohre, Metallmediumrohre, gewellte Metallmediumrohre „Fernheizkabel“, Muffen, Schrumpfmanschetten, Endkappen, Verbindungstechniken [zB Schweißen, Löten, Press- und Kompressionskupplung], Verlegung in offener Bauweise, in begehbaren oder nichtbegehbaren Kanalsystemen, Schachtbauwerke, Armaturen, Dehnungsausgleicher, Entlüftungs- und Entleerungseinrichtungen) erläutern.

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 3
    die Notwendigkeit der Erfassung des verlegten Rohrnetzes in einem Geoinformationssystem (GIS-Anwendungen) beschreiben.

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 4
    Baustellen, insbesondere nach rechtlichen Erfordernissen, einrichten, absi- chern, unterhalten und räumen.

 

 

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 5
    beim Herstellen von Künetten, inklusive Sichern und Pölzen, sowie beim Vorbereiten (zB Unterbau herstellen) zur Verlegung von Rohrsystemen mitwirken.

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 6
    beim Verlegen – in Zusammenarbeit mit anderen Gewerken – und Verbinden oder Ausbessern von Rohrsystemen (außen, innen) unter Anwendung von Verbindungstechniken (zB Schweißen, Löten, Press- und Kompressionskupplung) mitwirken.

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 7
    beim Befahren von Schachtbauwerken zwecks Instandhaltungsarbeiten an Armaturen oder Einbauten bzw. beim visuellen Beurteilen baulicher Zustände von Schachtbauwerken nach betrieblichen Vorgaben unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen mitwirken.

 

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 8
    beim Bedienen und Überwachen von Fernwärme- oder Fernkälteverteilungssystemen – mittels Armaturen oder computergestützter Leittechnik und Fernüberwachung – mitwirken.

 

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 9
    Störungen an Fernwärme- oder Fernkälteverteilungssystemen auch mittels computergestützter Systeme (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) erkennen.

 

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 10
    Fernwärme- oder Fernkälteverteilungssysteme und deren Komponenten (zB Zweileiternetz, Vor- und Rücklaufleitung, Verästelungsnetze, vermaschte Netze, Zubringer- oder Transportleitungen, Hauptleitungen, Versorgungsleitungen, Anschlussleitungen, Feuchtigkeits- und Festigkeitsschutz, Wärme- und Kältedämmung, Armaturen, Formstücke, Kältezähler) in Stand halten.

 

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 11
    beim Suchen (zB Leckortung) und Beheben von Störungen (zB Undichtheiten) an Fernwärme- oder Fernkälteverteilungssystemen (zB durch proviso- rische Schadensbehebung) mitwirken.

 

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 12
    Bauteile und Komponenten von Fernwärme- oder Fernkälteübergangsstationen zusammenbauen und unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken montieren und anschließen.

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 13
    Wand- und Deckendurchführungen für zB Rohrleitungen herstellen.

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 14
    Fernwärme- oder Fernkälteübergangsstationen unter Anwendung geeigneter Verbindungs- und Montagetechniken nach Plänen installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 15
    systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Fernwärme- oder Fernkälte- übergangsstationen eingrenzen, auffinden und beheben.

 

 

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  1. 5 Punkt 2 Punkt 16
    Fernwärme- oder Fernkälteübergangsstationen gemäß Plänen in Stand hal- ten.

 

 

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6. Service von Gewerbe-, Industrie- und Verwaltungsanlagen

6.1 Grundlagen der Heizungs-, Kühlungs- und Warmwassertechnik

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    einen Überblick über die Funktionsweise und Installationsmöglichkeiten von Heizungs-, Kühlungs- und Warmwasseranlagen mit unterschiedlichen Energiequellen (zB Fernwärme, Wärmepumpen, Gas, Solar, Photovoltaik) geben.

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  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    den Aufbau und die Funktionsweise der bei Heizungs- und Kühlungsanlagen für unterschiedliche Energiequellen verwendeten Bauteile und Komponenten (zB Heizkessel, Pumpen, Heizkörper, Konvektoren, Kühldecken, Thermostate, Abgasanlage) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.

 

 

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  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    die Sicherheitseinrichtungen von Heizungs- und Kühlungsanlagen (zB Druckhaltung, Temperatursicherung) sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.

 

 

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  1. 6 Punkt eins Punkt 4
    den Aufbau und die Funktionsweise der bei Warmwasseranlagen verwendeten Bauteile und Komponenten (zB Warmwasserspeicher, Armaturen) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.

 

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  1. 6 Punkt eins Punkt 5
    die Qualität des Wassers bezüglich Hygiene in Warmwasseranlagen be- stimmen.

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6.2 Service von Gewerbe-, Industrie- und Verwaltungsanlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

4.

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    die Bedeutung des Erscheinungsbildes der Fernwärmetechnikerin/des Fern- wärmetechnikers für ihre Tätigkeit bei Kundinnen/Kunden beachten.

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Zähler und andere Messeinrichtungen (analog/digital) installieren und zur Eichung tauschen sowie Zähler und andere Messeinrichtungen ablesen und die Validität der Daten beurteilen.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    Störungen an Heizungs- und Kühlungsanlagen auch mittels computerge- stützter Systeme (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) erkennen.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 4
    systematisch Störungen (zB Undichtheiten, elektrische und hydraulische Fehler) an Heizungs- und Kühlungsanlagen eingrenzen und auffinden sowie Kundinnen/Kunden darüber informieren.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 5
    Störungen an Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) durch Setzen erster Sicherheitsmaßnahmen und anschließender weiterer Maßnahmen beheben.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 6
    Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) ge- mäß Plänen in Stand halten.

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 7
    systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Sicherheitseinrichtungen von Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) eingrenzen, auffinden und beheben.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 8
    Sicherheitseinrichtungen von Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) gemäß Plänen in Stand halten.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 9
    Heizungs- und Kühlungsanlagen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) nach dem Service spülen sowie Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten und Funktionskontrollen durchführen.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 10
    die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Heizungs- und Kühlungsanlagen zB nach einem Service oder Änderungen, optimieren.

 

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 11
    Störungen und Optimierungsmöglichkeiten an Warmwasseranlagen auch mittels computergestützter Systeme (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) erkennen.

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 12
    systematisch Störungen (zB Undichtheiten, hydraulische Fehler) an Warm-wasseranlagen eingrenzen und auffinden sowie den Kunden darüber infor- mieren.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 13
    Störungen an Warmwasseranlagen durch Setzen erster Sicherheitsmaßnah- men und anschließender weiterer Maßnahmen beheben.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 14
    Warmwasseranlagen gemäß Plänen in Stand halten.

 

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Schlagworte

Beschäftigungsbeschränkung, Müllverwertung, Müllentsorgung, Informationsbewertung, Fernwärmetechnik, Fernkältetechnik, Fernkältenetz, Arbeitsvorbereitung, Fernwärmeverteilungsanlage, Arbeitsvorbereitung, Fernwärmeverteilung, Aufbauorganisation, Betriebsmittel, Sturzgefahr, Umweltschutz, Dateistruktur, Fernwärmenetz, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Gasfach, Leitungsplan, Installationstechnik, Schweißgas, Steckverbindung, Schraubverbindung, Klebeverbindung, Stahlrohr, Rohrwerkstoffmesser, Versorgungsanlage, Steuerungstechnik, Messtechnik, Steuerungstechnik, Gasanlage, Heizungsanlage, Kühlungsanlage, Fernwärmeversorgung, Gebäudeklimatisierung

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2024

Gesetzesnummer

20012626

Dokumentnummer

NOR40262856