Faserverbundtechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 184 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 5
01.01.2026
50/04 Berufsausbildung
Die theoretische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Fachtechnologie“ und „Angewandte Mathematik“ und hat schriftlich zu erfolgen.
04.07.2024
20012625
NOR40262839