Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2024,
Vertrag – Multilateral
Artikel 9,
01.07.2024
89/04 Arzneimittel
Jede Vertragspartei dieses Abkommens kann das Abkommen durch ein an den Depositär gerichtetes Schreiben kündigen. Eine derartige Kündigung der Zustimmung durch den Vertrag gebunden zu sein, wird drei Monate nach dem Tag des Eingangs des Schreibens wirksam.
06.03.2025
20012623
NOR40262786