Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2024,
Vertrag – Multilateral
Artikel 4,
01.07.2024
89/04 Arzneimittel
Dieses Abkommen liegt für alle Staaten und zwischenstaatliche Organisationen am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf. Der Zeitraum für die Unterzeichnung beträgt zwei Jahre ab dem 28. Oktober 1996, sofern er nicht vor seinem Ablauf vom Depositär auf Antrag des Kuratoriums des Instituts verlängert wird.
06.03.2025
20012623
NOR40262781