Kurztitel

Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2024,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2024

Index

89/04 Arzneimittel

Text

Artikel römisch zwei

Rechte, Vorrechte und Befreiungen

  1. Absatz eins,Die Regierung der Republik Korea gewährt dem Institut die gleichen Rechte, Vorrechte und Befreiungen, wie sie vergleichbaren internationalen Organisation üblicherweise gewährt werden.
  2. Absatz 2,Vorrechte und Befreiungen werden den Mitgliedern des Kuratoriums, dem Direktor oder der Direktorin und dem Personal des Instituts gemäß Artikel römisch acht, römisch neun und römisch dreizehn der beigefügten Satzung des Instituts sowie den Sachverständigen, die für das Institut tätig sind, gewährt.

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025

Gesetzesnummer

20012623

Dokumentnummer

NOR40262779