Absatz eins,Die Regierung der Republik Korea gewährt dem Institut die gleichen Rechte, Vorrechte und Befreiungen, wie sie vergleichbaren internationalen Organisation üblicherweise gewährt werden.
Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2024,
Vertrag – Multilateral
Artikel 2
01.07.2024
89/04 Arzneimittel
06.03.2025
20012623
NOR40262779