Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2024,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins,
01.07.2024
89/04 Arzneimittel
Es wird eine unabhängige internationale Organisation mit der Bezeichnung „Internationales Impfstoffinstitut“ errichtet, die gemäß der Satzung, die diesem Abkommen als integraler Bestandteil beigefügt ist, tätig wird.
06.03.2025
20012623
NOR40262778