ein Bescheidparameter: ein (Ab)Wasserinhaltsstoff oder eine (Ab)Wassereigenschaft, für den bzw. die eine Emissionsbegrenzung im Bewilligungsbescheid vorgesehen ist oder auf Grund von § 33b Abs. 3 WRG 1959 verordnet wurde und gemäß den Anlagen A und B im Register erfasst werden kann;ein Bescheidparameter: ein (Ab)Wasserinhaltsstoff oder eine (Ab)Wassereigenschaft, für den bzw. die eine Emissionsbegrenzung im Bewilligungsbescheid vorgesehen ist oder auf Grund von Paragraph 33 b, Absatz 3, WRG 1959 verordnet wurde und gemäß den Anlagen A und B im Register erfasst werden kann;