Absatz eins,Der Abschluss des Fördervertrages erfolgt durch die EAG-Förderabwicklungsstelle im Namen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat dem Förderwerber den Fördervertrag über ihre elektronische Anwendung zum selbstständigen elektronischen Abruf (Download) bereitzustellen oder per E-Mail zu übermitteln. Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat den Förderwerber über die Bereitstellung zum Download sowie über die positive Entscheidung über das Förderansuchen (Annahme) per E-Mail zu informieren. Durch den Zugang dieser E-Mail kommt der Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses zu den durch den Förderwerber im Zuge der Förderantragstellung vereinbarten Bedingungen zustande. Im Falle einer negativen Entscheidung über das Förderansuchen ist der Förderwerber unter kurzer Angabe der für die Entscheidung maßgeblichen Gründe von der EAG-Förderabwicklungsstelle schriftlich oder per E-Mail zu verständigen.