Kurztitel

EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

18.06.2024

Index

58/02 Energierecht

Text

Gegenstand des Investitionszuschusses

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen
    1. Ziffer eins
      zur Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas durch die Umrüstung bestehender Biogasanlagen gemäß Paragraph 60, Absatz eins, EAG und
    2. Ziffer 2
      zur Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas durch die Neuerrichtung von Anlagen gemäß Paragraph 61, Absatz eins, EAG.
  2. Absatz 2,Bei der Umrüstung und Leistungserweiterung von Anlagen sind nur jene Investitionen Gegenstand des Investitionszuschusses, welche im Rahmen der Umrüstung und Leistungserweiterung anfallen.
  3. Absatz 3,Für die dem Förderantrag zugrundeliegende Maßnahme darf keine Förderung auf Grundlage des Klima- und Energiefondsgesetzes (KLI.EN-FondsG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2007,, in der jeweils geltenden Fassung, oder auf Grundlage anderer unionsrechtlicher, bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen in Anspruch genommen werden.
  4. Absatz 4,Der Förderwerber ist verpflichtet, die EAG-Förderabwicklungsstelle über beabsichtigte, in Behandlung stehende oder erledigte Ansuchen oder Anträge auf Förderung der Maßnahme bei anderen öffentlichen Förderträgern zu informieren und muss alle bereits bezogenen oder beantragten Förderungen der EAG-Förderabwicklungsstelle bekannt geben sowie die bei anderen Förderstellen vorgelegten Unterlagen übermitteln. Paragraph 17, Absatz eins und 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2014,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2018,, ist anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2024

Gesetzesnummer

20012612

Dokumentnummer

NOR40262530