Väter-Karenzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 651 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 2024,
BG
Paragraph 7 c
05.07.2024
VKG
60/02 Arbeitnehmerschutz
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 14, Absatz 8, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,.
Für den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (Paragraph 67, Absatz eins, des Einkommensteuergesetzes 1988) und für Rechtsansprüche des Arbeitnehmers, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, gilt Paragraph 15 f, Absatz eins, MSchG, für den Urlaubsanspruch Paragraph 15 f, Absatz 2, MSchG und für den Anspruch auf eine Dienstwohnung gilt während der Dauer seines Kündigungs- und Entlassungsschutzes Paragraph 16, MSchG. Für Vereinbarungen über ein vorzeitiges Ende der Karenz ist Paragraph 15 f, Absatz 4 a, MSchG für Elternteile nach Paragraph eins, Absatz eins a, anzuwenden.
Kündigungsschutz
04.07.2024
10008674
NOR40262508