Absatz eins,Die OPEC und ihr Eigentum, wo immer es liegt und in wessen Händen es sich befindet, ist von jeglicher Jurisdiktion befreit, es sei denn
- Absatz a,dass die OPEC in einem besonderen Fall ausdrücklich auf ihre Immunität verzichtet hat. Es besteht jedoch Einverständnis, dass der Verzicht sich nicht auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erstrecken kann.
- Absatz b,im Falle einer zivilrechtlichen Klage durch einen Dritten auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen im Auftrag der OPEC in Österreich.