Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation
Bundesgesetzblatt Nr. 519 aus 1921,
Vertrag – Multilateral
Artikel 3
24.09.1921
89/03 Gesundheit
Die Bestimmungen dieses Abkommens finden auf Kolonien, Besitzungen und Schutzgebiete nur Anwendung, falls zu diesem Zwecke in deren Namen dem Schweizerischen Bundesrate von der Regierung des Mutterlandes Nachricht gegeben wird.
26.06.2024
10010185
NOR40262312