Absatz eins,Die Reisezulage beträgt je Tag, unabhängig davon, ob die Schulveranstaltung im Inland oder im Ausland stattfindet, bei
- Ziffer einsSchulveranstaltungen in der Dauer von mehr als fünf bis zu acht Stunden:
- Litera abei halbtägigen Wandertagen und Sporttagen42,5 vH
- Litera bbei allen übrigen Schulveranstaltungen33,33 vH
- Ziffer 2Schulveranstaltungen in der Dauer von mehr als acht Stunden:
- Litera abei Exkursionen und Berufspraktischen Tagen in der Dauer von mehr als zwölf bis zu 24 Stunden76 vH
- Litera bbei eintägigen Wandertagen und Sporttagen87,5 vH
- Litera cbei allen übrigen Schulveranstaltungen66,67 vH
- Ziffer 3Mehrtägigen Schulveranstaltungen:
- Litera abei Sommersportwochen105 vH
- Litera bbei Wintersportwochen121 vH
- Litera cbei allen übrigen mehrtägigen Schulveranstaltungen96 vH
der Tagesgebühr nach Tarif römisch eins.