Absatz eins,Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat nach Einrichtung des für die jeweilige Tier- oder Betriebsart vorgesehenen Teilbereiches des Registers gemäß Paragraph 13,, durch Verordnung festzulegen, ab welchem Zeitpunkt sich Unternehmer gemäß Artikel 84, oder Artikel 172, AHL unter Angabe folgender Daten im Register anzumelden haben:
- Ziffer einsDaten des Tierhalters bzw. der Tierhalterin bzw. der Tierhalter bzw. der Tierhalterinnen oder des Betriebsinhabers bzw. der Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber bzw. der Betriebsinhaberinnen, (bei juristischen Personen die persönlichen Daten der zur Vertretung nach außen berufenen Person): Familienname, Vorname, sofern vorhanden Namenszusatz (zum Beispiel Titel, Junior), Geburtsdatum, sofern vorhanden Firmen- oder Vereinsbezeichnung;
- Ziffer 2Identifikationsnummer des Betriebes (LFBIS- oder VIS-Registrierungsnummer) und sofern vorhanden: AMA-Klientennummer, ALIAS-Nummer, Zulassungs- ErsB-, UID- und Firmenbuchnummer, Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl), GISA-Zahl;
- Ziffer 3Adresse der Tierhaltung oder des Betriebes;
- Ziffer 4Adresse oder Koordinaten des Standorts der Tiere, wenn dieser außerhalb des Betriebs oder der Tierhaltung gemäß Ziffer 3, liegt;
- Ziffer 5die Rechtsform des Betriebes;
- Ziffer 6Zustelladresse im Inland (sofern nicht mit der Adresse in Ziffer 3, ident);
- Ziffer 7Kommunikationsdaten: sofern vorhanden Telefonnummer, Telefaxnummer oder zweite Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Daten gemäß Ziffer eins, etwaiger Ansprechpersonen (sofern diese nicht mit in Ziffer eins, genannten Personen ident sind);
- Ziffer 8Anzahl und Art der gehaltenen Tiere, gegebenenfalls Kennzeichnung der Tiere, Schlachtzahlen gegliedert nach der Tierart sowie Art und Menge des verarbeiteten Materials;
- Ziffer 9Art des Betriebes (Betriebstypen und/oder Haltungsformen);
- Ziffer 10sofern vorhanden: Programmteilnahmen einschließlich der TGD-Tierärztin bzw. des TGD-Tierarztes und der Betreuungstierärztin bzw. des Betreuungstierarztes sowie der jeweiligen Vertreterin bzw. des jeweiligen Vertreters einschließlich der Angabe der Tierarztnummer.