Absatz eins,Die Vergütung für die Mitglieder des Gründungskonvents beträgt in den ersten 24 Monaten der Tätigkeit pro Monat:
Gründungskonvent-Vergütungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2023, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 2
18.05.2024
GKVV
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen
zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 3
Einfaches Mitglied | EUR 2.000,-- |
Stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender | EUR 4.000,-- |
Vorsitzende oder Vorsitzender | EUR 4.500,-- |
Einfaches Mitglied | EUR 1.000,-- |
Stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender | EUR 1.200,-- |
Vorsitzende oder Vorsitzender | EUR 1.500,-- |
17.05.2024
20012271
NOR40262051