die rechtswissenschaftliche Verwendungsgruppe A1 / Entlohnungsgruppe v1 (Anlage 1);
Grundausbildungsverordnung – Allgemeiner Verwaltungsdienst BMI
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
08.05.2024
30.11.2024
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Diese Verordnung regelt die Grundausbildungen für jene Bediensteten im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI), die aufgrund des VBG 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind, oder für die gemäß BDG 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist. Dies ist die Grundausbildung für
Ernennungserfordernis
22.11.2024
20012580
NOR40261909