Kurztitel

Psychotherapiegesetz 2024

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 49 aus 2024,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 48

Inkrafttretensdatum

01.01.2025

Abkürzung

PThG 2024

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

Informationen in der Öffentlichkeit

Paragraph 48,

  1. Absatz eins,Berufsangehörige haben sich jeder unsachlichen und unwahren Information im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes zu enthalten.
  2. Absatz 2,Berufsangehörige dürfen weder veranlassen noch Beihilfe dazu leisten, dass verbotene Werbung für sie durch Dritte, insbesondere durch Medien, durchgeführt wird.

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2024

Gesetzesnummer

20012578

Dokumentnummer

NOR40261819