Absatz eins,Psychotherapeutische Fortbildung dient der
- Ziffer einsInformation der Teilnehmenden über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse, insbesondere der Psychotherapiewissenschaft sowie angrenzender Wissenschaften und Bezugswissenschaften,
- Ziffer 2theoretischen und praktischen Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen oder deren Erweiterungen,
- Ziffer 3Vermittlung von Handlungskompetenzen für unterschiedliche Felder der Psychotherapie und
- Ziffer 4Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Kooperation im Gesundheitswesen.