Absatz eins,Das Masterstudium der Psychotherapie dient der Vorbereitung der Qualifizierung der Studierenden für die handlungskompetente psychotherapeutische Tätigkeit unter Lehrsupervision in einer der psychotherapiewissenschaftlichen Ausrichtungen (Cluster) im Sinne des Paragraph 9, sowie der Qualifizierung für eigenständiges psychotherapeutisch-wissenschaftliches Arbeiten. Das Masterstudium der Psychotherapie hat sich an den psychotherapiewissenschaftlichen Ausrichtungen (Cluster) gemäß Paragraph 7, Absatz eins, zu orientieren.