Absatz eins,Verschreibungen eines Opioid-Substitutionsmittels für Patientinnen und Patienten mit Substanzgebrauchsstörung, die wegen ihres Gesundheitszustandes im Rahmen der Substitutionsbehandlung Suchtgift benötigen, sind gemäß der Suchtgiftverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 1997,, zu dokumentieren.