Absatz einsErweiterungsstudien zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums dienen dem Zweck, ein Lehramtsstudium um ein oder mehrere Unterrichtsfächer, Spezialisierungen, Schwerpunkte oder Fächerbündel (Allgemeinbildung oder Berufsbildung) zu erweitern. Dabei hat sich der Arbeitsaufwand am Arbeitsaufwand für das Unterrichtsfach, die Spezialisierung, den Schwerpunkt oder das Fächerbündel (Allgemeinbildung oder Berufsbildung) zu orientieren.