Absatz einsIn den Bestimmungen über die Studien und Hochschul- oder Universitätslehrgänge gemäß Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 5, sind insbesondere folgende Angelegenheiten zu regeln:
- Ziffer einsZulassung zum Studium und Fortsetzung des Studiums;
- Ziffer 2Unterbrechung des Studiums und Erlöschen der Zulassung zum Studium;
- Ziffer 3Beurteilung von und Wiederholung von Prüfungen, sowie Einsichtnahme in Beurteilungsunterlagen;
- Ziffer 4Anerkennung von formalen, nicht-formalen und informellen Kompetenzen;
- Ziffer 5Regelungen hinsichtlich der Abfassung von Bachelorarbeiten, Master- oder Diplomarbeiten sowie Dissertationen und Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten;
- Ziffer 6Regelungen von Verfahren zur Behandlung von Beschwerden;
- Ziffer 7Regelungen bezüglich Aberkennung oder Widerruf akademischer Grade.