Absatz einsJede Privathochschule hat der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria bis Ende März jeden Jahres einen Bericht über die Entwicklung im abgelaufenen Studienjahr vorzulegen. Der Jahresbericht dient der qualitativen und quantitativen Darstellung der Leistungen und Aktivitäten der Privathochschule. Dieser Bericht hat jedenfalls folgende Inhalte zu umfassen:
- Ziffer einsDarstellung der allfälligen Weiterentwicklung der Zielsetzungen der Privathochschule;
- Ziffer 2Qualitative Darstellung und Analyse der Entwicklungen in den Bereichen Studien und Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste, Internationalität, Kooperationen, inklusive der Darstellung von wesentlichen Änderungen gegenüber dem letzten Akkreditierungsantrag oder dem letzten Jahresbericht;
- Ziffer 3Quantitative Darstellung und Analyse der Entwicklung der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen, des Personals sowie der Finanzierungsstrukturen der Privathochschule;
- Ziffer 4Darstellung und Analyse der Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen und wissenschaftlich-künstlerischen Nachwuchses an Privatuniversitäten;
- Ziffer 5Darstellung und Analyse von Maßnahmen der Gleichstellung der Geschlechter;
- Ziffer 6Darstellung der Umsetzung, der im Rahmen der institutionellen Akkreditierung vorgelegten Konzepte und Pläne, bis zur ersten Verlängerung dieser Akkreditierung;
- Ziffer 7qualitative und quantitative Darstellung und Analyse der Entwicklungen im Bereich Weiterbildung gemäß Paragraph 10 a,