Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2024,
BG
Paragraph 25
01.07.2024
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen
Eine Kündigung oder Entlassung einer bzw. eines Angehörigen des wissenschaftlichen oder künstlerischen Universitätspersonals ist unwirksam, wenn die Kündigung wegen einer von ihr bzw. ihm in Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) oder Lehre vertretenen Auffassung oder Methode erfolgt.
Kündigungsschutz
19.04.2024
20012571
NOR40261360