Absatz eins,Die Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Sie ist zwischen der Universität und dem Bund im Rahmen der Gesetze für jeweils drei Jahre abzuschließen und auf der Website der Universität zu veröffentlichen.
Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2024,
BG
Paragraph 17
01.07.2024
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen
19.04.2024
20012571
NOR40261352