Absatz eins,Der Durchbeförderungsantrag wird der zuständigen Behörde der ersuchten Vertragspartei von der ersuchenden Vertragspartei mindestens zehn (10) Tage vor der geplanten Durchbeförderung unter Verwendung des dem Rückübernahmeabkommen als Anhang 6 beigefügten Formblatts über das RCMES oder erforderlichenfalls über andere sichere Kommunikationskanäle, einschließlich elektronischer Mittel wie E-Mail, übermittelt.