Absatz eins,Die Finanzierung des Umweltbundesamtes erfolgt durch
- Litera aZuwendungen nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke veranschlagten Haushaltsbeträge;
- Litera bfreiwillige Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften oder gesetzlicher Interessenvertretungen;
- Litera csonstige Zuwendungen;
- Litera dProjektfinanzierung gemäß Paragraph 6, Absatz 3 und 4;
- Litera eEinnahmen aus Tätigkeiten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Litera d,