(4)Absatz 4,Für die Ablegung der theoretischen Multiple Choice-Prüfung ist ein Kostenersatz von 150 Euro pro Antritt zu entrichten. Dieser Kostenersatz fließt dem Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs zu und ist für die Erstellung und Wartung des Fragenkataloges zu verwenden. Der Kostenersatz ist von der Stelle einzuheben, bei der die Prüfung abgelegt wird und ist zwei Mal jährlich an den Fachverband der Fahrschulen abzuführen. Weiters ist für die behördliche Aufsicht eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Für diese Prüfungsgebühr gelten die Bestimmungen des § 15 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 Z 4 der Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV), BGBl. II Nr. 321/1997, in der jeweils geltenden Fassung. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Die Prüfung besteht aus 40 Fragen und gilt als erfolgreich abgelegt, wenn mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punktezahl erreicht worden sind.Für die Ablegung der theoretischen Multiple Choice-Prüfung ist ein Kostenersatz von 150 Euro pro Antritt zu entrichten. Dieser Kostenersatz fließt dem Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs zu und ist für die Erstellung und Wartung des Fragenkataloges zu verwenden. Der Kostenersatz ist von der Stelle einzuheben, bei der die Prüfung abgelegt wird und ist zwei Mal jährlich an den Fachverband der Fahrschulen abzuführen. Weiters ist für die behördliche Aufsicht eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Für diese Prüfungsgebühr gelten die Bestimmungen des Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, Ziffer 4, der Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 1997,, in der jeweils geltenden Fassung. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Die Prüfung besteht aus 40 Fragen und gilt als erfolgreich abgelegt, wenn mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punktezahl erreicht worden sind.