„alternative strategische Maßnahmen“ die anrechenbaren Energieeffizienzmaßnahmen zur Schaffung eines unterstützenden Rahmens, die in Form von förmlich eingerichteten und verwirklichten Regulierungs-, Finanz-, Fiskal-, Fakultativ- oder Informationsinstrumenten von den Gebietskörperschaften gesetzt werden, oder Auflagen oder Anreize für Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer, damit sie Energiedienstleistungen erbringen und kaufen und weitere energieeffizienzverbessernde Maßnahmen ergreifen;