Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken, BGBl. II Nr. 87/2024 im Folgenden „FinStab-VO 2024“ – hinsichtlich der Meldeverpflichtungen nach den §§ 1, 2 und 3 jener Verordnung.Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2024, im Folgenden „FinStab-VO 2024“ – hinsichtlich der Meldeverpflichtungen nach den Paragraphen eins, 2 und 3 jener Verordnung.