Absatz eins,Die Erhebungsmerkmale gemäß Paragraph 5, sind unter Verwendung bereichsspezifischer Personenkennzeichen (bPK) durch Beschaffung von Statistik- und Verwaltungsdaten ohne Namen der Betroffenen auf folgende Arten zu erheben:
- Ziffer einsDie Merkmale der Personen, die bei einem dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger angehörenden Sozialversicherungsträger versichert sind oder Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorgeanstalt haben,
- Litera aGeschlecht, Geburtsdatum,
- Litera bErwerbsstatus, Stellung im Beruf und Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit (Arbeitsstätte), in der die betreffende Person beschäftigt ist (war), zum Zeitpunkt der Erhebung und ein Jahr vor der Erhebung sowie bei Personen ohne Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt der letzten Beschäftigung,
- Litera cDienstgebernummer,
- Litera dLand, Region, Gemeinde und Adresse der Arbeitsstätte der betreffenden Person und Zahl der an dieser Arbeitsstätte beschäftigten Personen,
- Litera eLohn oder Gehalt (Beitragsgrundlagen) der betreffenden Person,
- Litera fArt von Pensionen und Höhe der Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, Art und Höhe von Transferleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und sonstigen Transferleistungen,
- Litera gJahr und Monat des Beginns der (letzten) Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt der Erhebung und
- Litera hallfällige weitere Erwerbstätigkeiten sowie Stellung im Beruf und Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit dieser weiteren Erwerbstätigkeiten
durch Beschaffung von Verwaltungsdaten von den entsprechenden Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten im Wege des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger; - Ziffer 2die Merkmale der beim Arbeitsmarktservice vorgemerkten, leistungsbeziehenden oder geförderten Personen
- Litera aGeschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit und
- Litera bvon den leistungsbeziehenden Personen: Beginn- und Enddatum des Bezugs von Leistungen sowie Art und Höhe der Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und
- Litera cvon den geförderten Personen: Beginn- und Enddatum des Erhalts von Beihilfen sowie Art der Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz; ergänzend die Höhe der Beihilfe für jene Beihilfen, bei denen es sich um nicht nur einmalige, direkte Transferleistungen an Personen für deren allgemeinen finanziellen Unterhalt handelt; somit mit Stand 1. Oktober 2020 die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, der Kinderbetreuungsbeihilfe, der Kombilohnbeihilfe, dem Fachkräftestipendium, der Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich Soziale Dienstleistungen (GSK), der Entfernungsbeihilfe und der Gründungsbeihilfe
durch Beschaffung von Verwaltungsdaten vom Arbeitsmarktservice; - Ziffer 2 adie Merkmale der Bezugsberechtigten von Leistungen der Sozialhilfe auf Personen- bzw. Haushaltsgemeinschaftsebene
- Litera aGeschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit,
- Litera bBeginn- und Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode sowie Gesamtbezugsdauer,
- Litera cHöhe der Geldleistungen, Art und Höhe der Sachleistungen,
- Litera dHöhe der Zahlungen für Lebensunterhalt, Krankenversicherung und sonstige Krankenhilfe sowie Höhe der Sachleistungen für ergänzenden Wohnungsaufwand und
- Litera eIdentifikationsnummer der Person und der Haushaltsgemeinschaft
durch Verwendung der von den Ländern gemäß Paragraph eins, Absatz 2, des Sozialhilfe-Statistikgesetzes an die Bundesanstalt übermittelten Daten; - Ziffer 3die Merkmale der Beziehenden von Kinderbetreuungsgeld gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz
- Litera aGeschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit und
- Litera bBeginn, Ende und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes
durch Beschaffung von Verwaltungsdaten von der Österreichischen Gesundheitskasse; - Ziffer 3 adie Merkmale der Beziehenden eines Familienzeitbonus gemäß Familienzeitbonusgesetz
- Litera aGeschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit und
- Litera bBeginn, Ende und Höhe des Bonus
durch Beschaffung von Verwaltungsdaten von der Österreichischen Gesundheitskasse; - Ziffer 4die Merkmale der Arbeitsstätten
- Litera aAdresse und Wirtschaftszweig der Arbeitsstätte,
- Litera bZahl der Personen, die in dieser Arbeitsstätte arbeiten, und
- Litera cDienstgebernummer
durch Heranziehung von Daten des Registers der statistischen Einheiten der Bundesanstalt (Paragraph 25 a, des Bundesstatistikgesetzes 2000); - Ziffer 5die Ausbildungsmerkmale der Personen gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, durch Heranziehung von Daten des Bildungsstandregisters der Bundesanstalt (Paragraph 19, des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020);
- Ziffer 6die Merkmale der Haushaltsangehörigen
- Litera aGeschlecht, Geburtsdatum, Geburtsland,
- Litera bFamilienstand,
- Litera cStaatsangehörigkeit und
- Litera dMeldedatum des aktuellen Hauptwohnsitzes
durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Meldebehörden im Wege des zentralen Melderegisters und der Personenstandsbehörden; - Ziffer 7die Art und Höhe von Bezügen und Abgaben jener Personen, für die ein Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid oder Arbeitnehmerveranlagungsbescheid ausgestellt wurde, durch Verwendung der vom Bundesministerium für Finanzen nach der Steuerstatistik-Verordnung übermittelten und gemäß Paragraph 15, Absatz eins, des Bundesstatistikgesetzes 2000 pseudonymisierten Daten der Lohnzettel, Einkommensteuer- und Arbeitnehmerveranlagungsbescheide;
- Ziffer 8die Art und Höhe von Transferleistungen gemäß Familienlastenausgleichsgesetz 1967 durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Abgabenbehörden des Bundes;
- Ziffer 9die Art und Höhe der Leistungen gemäß Schülerbeihilfengesetz 1983 durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Beihilfenbehörden gemäß Paragraph 13, des Schülerbeihilfengesetzes 1983;
- Ziffer 10die Art und Höhe der Leistungen gemäß Studienförderungsgesetz 1992 durch Beschaffung von Verwaltungsdaten bei den Studienbeihilfenbehörden gemäß Paragraphen 33 bis 38 des Studienförderungsgesetzes 1992;
- Ziffer 11die Merkmale der Wohnverhältnisse durch Heranziehung der Daten aus dem zentralen Gebäude- und Wohnungsregister der Bundesanstalt gemäß Anlage D Ziffer 3 bis 9 sowie Anlage E Ziffer 1 bis 8 des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister;
- Ziffer 12die Merkmale der verpflichteten Parteien der jeweiligen Exekutionsverfahren
- Litera aGeburtsdatum der verpflichteten Partei,
- Litera bLänderkürzel, Postleitzahl und Ort der Adresse der verpflichteten Partei,
- Litera cEinbringungsdatum des Exekutionsantrags,
- Litera dverfahrensführendes Exekutionsgericht samt Aktenzeichen sowie
- Litera ebetriebener Anspruch samt Exekutionsart
durch Beschaffung der Daten aus dem gemäß Paragraph 80, Gerichtsorganisationsgesetz – GOG von den Gerichten geführten Register des Exekutionsverfahrens.