Absatz eins,Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1921 in Wirksamkeit. Es findet auf die an diesem Tage bestehenden Dienstverhältnisse auch dann Anwendung, wenn die Kündigung nach Kundmachung des Gesetzes erfolgt ist.
Angestelltengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1921, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2024,
BG
Artikel 10
28.03.2024
AngG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
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*) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Das EWR-Abkommen ist mit 1.1.1994 in Kraft getreten, vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993, und Bundesgesetzblatt Nr. 917 aus 1993,.
28.03.2024
10008069
NOR40260831