Absatz eins,Der Überlasser darf eine Arbeitskraft an einen Dritten nur nach Abschluss einer ausdrücklichen Vereinbarung überlassen, die unabhängig von der einzelnen Überlassung insbesondere folgende Bedingungen zwingend festzulegen hat:
- Ziffer einsNamen, Sitz und Anschrift des Überlassers;
- Ziffer 2Namen und Anschrift der Arbeitskraft;
- Ziffer 3Beginn des Vertragsverhältnisses;
- Ziffer 4bei Vertragsverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Vertragsverhältnisses und die Gründe für die Befristung;
- Ziffer 5Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin, Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren;
- Ziffer 6Bundesländer oder Staaten, in denen die überlassene Arbeitskraft beschäftigt werden soll;
- Ziffer 7allfällige Einstufung in ein generelles Schema;
- Ziffer 8vorgesehene Verwendung, voraussichtliche Art der Arbeitsleistung mit kurzer Beschreibung;
- Ziffer 9Anfangsbezug (Grundgehalt oder -lohn, weitere Entgeltbestandteile wie z. B. Sonderzahlungen, Vergütung von Überstunden), Fälligkeit und Art der Auszahlung des Entgelts;
- Ziffer 10Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes;
- Ziffer 11vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit, gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen;
- Ziffer 12Bezeichnung der auf das Vertragsverhältnis allenfalls anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) und Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen;
- Ziffer 13Namen und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung und der Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) des Arbeitnehmers oder für Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen, Anschrift der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse;
- Ziffer 14Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit;
- Ziffer 15gegebenenfalls den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung.