(1)Absatz einsSofern nicht etwas anderes bestimmt ist oder der Zusammenhang etwas anderes erfordert, haben die nachstehenden Ausdrücke in diesem Übereinkommen stets folgende Bedeutung:
„Fonds“ bedeutet den durch dieses Übereinkommen errichteten Afrikanischen Entwicklungsfonds;
„Bank” bedeutet die Afrikanische Entwicklungsbank;„Bank” bedeutet die Afrikanische Entwicklungsbank;
„Mitglied” bedeutet ein Mitglied der Bank;„Mitglied” bedeutet ein Mitglied der Bank;
„Teilnehmer” bedeutet die Bank und jeden Staat, der Vertragspartei dieses Übereinkommens wird;„Teilnehmer” bedeutet die Bank und jeden Staat, der Vertragspartei dieses Übereinkommens wird;
„Teilnehmerstaat” bedeutet jeden Teilnehmer außer der Bank;„Teilnehmerstaat” bedeutet jeden Teilnehmer außer der Bank;
„Gründungsteilnehmer” bedeutet die Bank und jeden Teilnehmerstaat, der nach Artikel 57 Absatz 1 Teilnehmer wird;„Gründungsteilnehmer” bedeutet die Bank und jeden Teilnehmerstaat, der nach Artikel 57 Absatz 1 Teilnehmer wird;
„Zeichnung” bedeutet die von den Teilnehmern nach Artikel 5, 6 oder 7 gezeichneten. Beträge;„Zeichnung” bedeutet die von den Teilnehmern nach Artikel 5, 6 oder 7 gezeichneten. Beträge;
„Rechnungseinheit” bedeutet die Rechnungseinheit, die derzeit von der Afrikanischen Entwicklungsbank verwendet wird;„Rechnungseinheit” bedeutet die Rechnungseinheit, die derzeit von der Afrikanischen Entwicklungsbank verwendet wird;