Absatz eins,Unter Schutzkleidung versteht man die persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Körpers vor Verletzungen und anderen arbeitsbedingten Schädigungen sowie sonstigen schädigenden Einwirkungen (zB Säureschutzkleidung, Wetterschutzkleidung, Kälteschutzkleidung, Warnkleidung).