Absatz eins,Unter persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (Absturzsicherungssysteme) versteht man die persönliche Schutzausrüstung zur Sicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an einem Anschlagpunkt, die einen Absturz entweder ganz verhindert (Haltesysteme) oder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher auffängt (Auffangsysteme). Unter persönlicher Schutzausrüstung gegen Ertrinken oder Versinken versteht man die persönliche Schutzausrüstung, die in eine Flüssigkeit gestürzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so schnell wie möglich an die Oberfläche zurückbringt und in einer Position hält, die bis zur Rettung das Atmen ermöglicht (Rettungswesten, Schwimmwesten, Rettungskombinationen, Schwimmhilfen).