Absatz eins,Unter Augen- und Gesichtsschutz versteht man die persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Augen und des Gesichts vor Verletzungen und vor anderen Schädigungen.
Land- und forstwirtschaftliche Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 53 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 10
01.06.2024
LF-PSA-V
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Berührungskälte, Augenschutz, Sicherheitsschutzkennzeichnung
23.02.2024
20012535
NOR40260499