Absatz eins,Unter Kopf- und Nackenschutz versteht man die persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Kopfes und des Nackens einschließlich des hinteren Halses vor Verletzungen und vor anderen Schädigungen.
Land- und forstwirtschaftliche Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 53 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 9
01.06.2024
LF-PSA-V
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Berührungskälte, Kopfschutz
23.02.2024
20012535
NOR40260498