Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2028
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 19
02.02.2024
16.03.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2026,
Die Leitungseinheit für Gerichtsvollzug hat auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders Bedacht zu nehmen. Bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen (insbes. Zuteilung von Vollzugsgebieten und Vertretungsregelung) ist Vorsorge zu treffen, dass die Ausübung der Tätigkeit auch in Teilzeit erfolgen kann. Dabei sind Bedienstete mit Pflege- und Betreuungspflichten zu fördern.
Pflegepflicht
27.03.2026
20012518
NOR40260202