Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2028
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 17
02.02.2024
16.03.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2026,
Für die Gleichbehandlungsbeauftragte oder den Gleichbehandlungsbeauftragten für den Vertretungsbereich des Exekutivdienstes im Strafvollzug sind zusätzlich zur Stellvertretung nach Paragraph 11, Absatz eins, zwei weitere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu bestellen, bis im Exekutivdienst ein Frauenanteil von 40% erreicht ist.
27.03.2026
20012518
NOR40260200