Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2028
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 7 a
02.02.2024
16.03.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2026,
Bei der Organisation und insbesondere bei der zeitlichen und örtlichen Durchführung von internen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen ist eine Teilnahmemöglichkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen zu berücksichtigen und eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Modalitäten bei Fortbildungsveranstaltungen sind so zu gestalten, dass es auch für Bedienstete in Teilauslastung oder Teilzeit Angebote gibt (zB Hybridveranstaltungen, Webinare, E-Learning, In-House-Veranstaltungen, regionale Veranstaltungen).
Ausbildung, Ausbildungsveranstaltung, Betreuungsverpflichtung
27.03.2026
20012518
NOR40260190