Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2028
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 3
02.02.2024
16.03.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2026,
Es ist insbesondere festzulegen, in welcher Zeit und mit welchen personellen, organisatorischen sowie aus- und weiterbildenden Maßnahmen in welchen Verwendungen eine bestehende Unterrepräsentation sowie bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden können. Dabei sind jeweils für zwei Jahre verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteiles
Sub-Litera, i, m Wirkungsbereich jeder Dienstbehörde festzulegen.
Verwendungsgruppe
27.03.2026
20012518
NOR40260185